GESETZESLAGE IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


Deutschland hat als einziges Alpenland in der Europäischen Union kein Bergführergesetz verabschiedet, somit kann sich jeder, ohne eine Qualifikation nachzuweisen, Bergführer nennen. Geschützt ist ausschließlich die Bezeichnung „Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer“, nur sie garantiert auch die entsprechende Qualifikation.
Eine vom Veranstalter abgeschlossene Haftpflichtversicherung garantiert Versicherungsschutz lediglich im Organisationsbereich, sowie für feste Anlagen und Ausrüstungsgegenstände, welche von ihm gestellt werden. Für den Programmablauf und die damit verbundenen Tätigkeiten gibt der Veranstalter den Auftrag weiter an den freiberuflich arbeitenden Bergführer, der für seine Dienstleistung selbst verantwortlich ist. Der ausführende Bergführer oder Gruppenleiter, der in der Regel auf eigene Rechnung arbeitet, sollte also eine eigene Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können. Für die Abdeckung der Kosten im Schadensfall müssen im Versicherungsschein alle angebotenen Programmtätigkeiten einzeln namentlich aufgeführt sein (keine Pauschalabschlüsse). Ist dieser nicht versichert, wird ein eventuell Geschädigter keinerlei finanzielle Mittel, beispielsweise für Rehabilitationsmaßnahmen, Berufsunfähigkeit u.s.w. erhalten.
Jeder seriöse Anbieter wird Ihnen auf Anfrage Qualifikation und Versicherungsschutz seiner Mitarbeiter schriftlich belegen. Fachübungsleiter, Bergwachtmann und ähnliche Bezeichnungen sagen nichts über die berufliche Qualifikation der jeweiligen Personen aus, sie dienen manchem Veranstalter lediglich als billigere Arbeitskraft. Die Sicherheit, die der Kunde aufgrund einer festen Buchung fälschlicherweise voraussetzt, ist nicht gewährleistet, auch nachweisliche Kundenberatung und Unwissenheit der Kunden berechtigen zu keinerlei Ansprüchen.
Anbieter, die Hilfskräfte beschäftigen, können zu günstigeren Konditionen anbieten, als Veranstalter mit professionell ausgebildeten Mitarbeitern.

Ist es das Risiko tatsächlich wert, sein Leben einer Hilfskraft anzuvertrauen? Oder ist nicht das vermeintlich teurere, letztlich doch das billigere Angebot?!

Qualifikationen und Berufsbezeichnungen


Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer, Bergführeranwärter:
einziger geschützter Titel - im Zusammenhang mit dem IVBV Abzeichen - der gesetzlich geschützt und dessen Missbrauch strafbar ist. Das Abzeichen darf weder optisch, noch als Text von nicht geprüften Bergführern verwendet werden. Geschieht dies dennoch, ist das bereits als klare Aussage über die Seriosität dieses Anbieters zu werten (lassen sie sich den Ausweis des Verbandes Deutscher Berg- und Skiführer e.V. zeigen).
Ausbildung über den VDBS, die TU München und einen staatlich geprüften Berg- und Skiführer als Lehrherren. Ausbildungszeit ca. 4 Jahre

Weitere Bezeichnungen

die für andere Vereine, Verbände und Organisationen Gültigkeit haben, aber keine Ausbildung und daher keine Qualifikation für den Bereich „Lehren und Führen“ im kommerziellen Bereich darstellen.

Fachübungsleiter DAV:
Lehr- und Führungstätigkeit innerhalb des DAV und seiner Sektionen. Ausbildungszeit ca. 2-3 Wochen. Haftung und Verantwortung wird vom Verein in diesem ehrenamtlichen Tätigkeitsbereich für dessen Mitglieder in ausreichendem Maße übernommen (keine Qualifikation im kommerziellen Bereich).

Bergwachtmann des Deutschen Roten Kreuzes:
ausgebildet für Bergrettung und Naturschutz. Keine umfassende alpine und führungstechnische Ausbildung
Ausbildungszeit 3 Wochen(keine Qualifikation im kommerziellen Bereich)

Polizeibergführer:
ausgebildet für Erhebungen bei Unfällen im Gebirge, Mithilfe bei Bergrettung (keine Qualifikation im kommerziellen Bereich)

Heeresbergführer:
ausgebildet für militärische Zwecke (keine Qualifikation im kommerziellen Bereich)

Bergführer:
irreführender, von vielen „Bergführern“ oder Veranstaltern benützter Titel, der nichts über Qualifikation des Titelbenutzers aussagt. In allen anderen Alpenländern der EU außer in Deutschland strafbar.

Wanderführer und Kletterlehrer in Deutschland:
es gibt keine staatliche Prüfung.